FROHE OSTERN
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, trotz der aktuellen Situation, ein frohes Osterfest.
Und wir freuen uns heute schon darauf, Ostern 2021 wieder mit Ihnen zusammen auf dem Campingplatz feiern zu dürfen.
Wir haben für Sie umgebaut
genauer gesagt, haben wir für unsere Herren umgebaut.
Schauen Sie doch mal rein und genießen schon mal die ersten Eindrücke in unserem Video…
Campingplatz Münsters goes YouTube
Schauen Sie doch mal rein
Campingplatz Münster Coronazeitalter
Das Geheimnis ist gelüftet, wir haben umgebaut
Stressfreie Anreise
Fortnitetanz Ostergruß
Information zur aktuellen Corona Situation
Aus aktuellem Anlass ist die Rezeption derzeit nur von 10 – 12 Uhr geöffnet.
Bitte kontaktieren Sie uns vorzugsweise per Mail, da diese auch außerhalb der Öffnungszeiten beantwortet werden.
Zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos unserer Gäste und Mitarbeiter werden wir der Empfehlung der Bundes- und Landesregierung folgen.
Der Erlass der Landesregierung vom 17.03.2020 sieht folgendes vor:
Das Übernachtungsangebot zu touristischen Zwecken ist untersagt.
Für unsere Dauercamper
Die geplante Eröffnung des Sanitärhaus 2 “Herrenseite” am 21.03.2020 findet nicht statt.
(Das Sanitärhaus 2 bleibt auch bis auf weiteres geschlossen)
Die Gasprüfung vom 02.04. – 05.04.2020 ist abgesagt.
Die Sperrgutabfuhr vom 16.04. – 19.04.2020 verschieben wir auf einen späteren noch nicht festgelegten Zeitpunkt.
Der Besuch für Dauercamper auf dem Campingplatz ist noch in keinem Erlass genau geregelt.
Hier lesen Sie einen Auszug des Merkblattes zum Coronavirus des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland:
Nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vom 16.03.2020 sind Regelungen zu erlassen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Weiter heißt es: Zu verbieten sind […] Zusammenkünfte in Freizeiteinrichtungen.
Es werden also Regelungen erlassen werden, soweit dies nicht schon vor der Vereinbarung geschehen ist, die die touristische Nutzung von Campingplätzen, wie auch Hotels, untersagen.
Campingplätze erhalten aber verstärkt Anfragen, insbesondere von Gästen aus Ballungszentren, ob sie ihren Dauerstandplatz nutzen können. Den Gästen erscheint der Aufenthalt auf ihrem Dauerstandplatz als besser geeignet, um einer Infektion zu entgehen, als der Verbleib in der Stadt. Angesichts des Aufenthalts von Dauercampern im eigenen Wohnwagen und verhältnismäßig großzügigen Abständen zu Nachbarn erscheint dies nachvollziehbar. Ob dies virologisch zutreffend ist, ist uns nicht bekannt, zumal berücksichtigt werden muss, dass Dauergäste i.d.R. Gemeinschaftseinrichtungen wie Sanitäranlagen nutzen.
Die Frage, ob Dauercamping auch von dieser weit reichenden Nutzungsuntersagung erfasst ist, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Für Anfragen war die von dem BMWI eingerichtete Hotline bislang nicht zu erreichen. (Stand: 17.03.2020, 14.15)
Der Wortlaut der Vereinbarung legt jedoch folgendes Nahe: Unabhängig davon, ob Dauercamping überhaupt ein touristisches Übernachtungsangebot darstellt, dürfte der Aufenthalt auf dem Platz jedenfalls nicht notwendig und damit nach dem Geist der Vereinbarung von den Bundesländern wohl zu untersagen sein. In Betracht kommt auch, dass Campingplätze generell unter den Begriff der Freizeiteinrichtungen subsumiert werden.